Stand: 18. Oktober 2026
Der Bundestag hat am 15. Oktober 2026 in erster Lesung über die BAföG-Novelle beraten. Die Wohnkostenpauschale für Studenten, die nicht bei den Eltern wohnen, soll danach im Sommersemester 2027 von 380 auf 440 Euro im Monat steigen. Für München bleibt das ein Teilbetrag: Eine 30-Quadratmeter-Musterwohnung kostet dort rund 880 Euro warm.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Wohnkostenpauschale soll zum Sommersemester 2027 von 380 auf 440 Euro steigen.
- Der Grundbedarf soll zum Wintersemester 2027/28 auf 503 Euro und zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro steigen.
- Das Gesetz ist noch nicht beschlossen. Der Entwurf liegt in den Ausschüssen, danach müssen Bundestag und Bundesrat entscheiden.
- In München deckt die höhere Pauschale etwa die Hälfte der Warmmiete der Musterwohnung.
Was im Bundestag passiert ist
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, das 30. BAföG-Änderungsgesetz (Drucksache 21/8405), wurde am 15. Oktober in erster Lesung beraten und an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung. Das Kabinett hatte die Reform am 12. August 2026 beschlossen.
Ursprünglich sollte die höhere Wohnkostenpauschale schon zum Wintersemester 2026/27 kommen. Im Juli einigten sich CDU/CSU und SPD darauf, Teile der Reform um ein halbes Jahr zu verschieben.
Was sich ändern soll
Die Tabelle zeigt, wie sich der Höchstsatz für auswärts wohnende Studenten nach den Zahlen des Entwurfs entwickelt.
| Ab | Grundbedarf | Wohnkostenpauschale | Summe |
|---|---|---|---|
| Heute | 475 € | 380 € | 855 € |
| Sommersemester 2027 | 475 € | 440 € | 915 € |
| Wintersemester 2027/28 | 503 € | 440 € | 943 € |
| Sommersemester 2029 | 563 € | 440 € | 1.003 € |
Beträge pro Monat, ohne Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Summen sind eine eigene Rechnung aus den Zahlen des Entwurfs und der dpa. Für 2029 gilt die Summe nur, solange die Wohnkostenpauschale bei 440 Euro bleibt.
Daneben sieht der Entwurf weitere Änderungen vor:
- Die Freibeträge, also die Einkommensgrenzen der Eltern, sollen ab dem Wintersemester 2028/29 jedes Jahr steigen. Der Kabinettsentwurf nennt 1,5 Prozent pro Jahr.
- Für Studenten, die bei den Eltern wohnen, soll die Wohnkostenpauschale auf 41 Euro sinken und später ganz entfallen. Einen Termin für den zweiten Schritt nennt der Bundestag nicht.
- Anträge sollen grundsätzlich nur noch über das Portal „BAföG Digital“ gestellt werden, Ausnahmen soll es in Einzelfällen geben.
Was das für Studenten in München bedeutet
Die Wohnkostenpauschale ist ein fester Betrag, der in allen Städten gleich hoch ist. In München kostet ein WG-Zimmer laut Studentenwohnreport 2026 rund 850 Euro, die Musterwohnung mit 30 Quadratmetern rund 880 Euro warm. Mit 380 Euro deckt die Pauschale bisher gut 43 Prozent der Warmmiete der Musterwohnung. Mit 440 Euro wären es genau die Hälfte. Der Betrag, den Studenten selbst aufbringen müssen, sinkt dadurch von 500 auf 440 Euro im Monat.
Gleichzeitig steigen die Mieten weiter. Kleine Wohnungen unter 40 Quadratmetern wurden im ersten Halbjahr 2026 bundesweit um 3,5 Prozent teurer.
Was Studenten jetzt beachten sollten
Die höhere Pauschale gilt frühestens ab dem Sommersemester 2027. Bis dahin bleiben die bisherigen Sätze in Kraft.
BAföG wird nicht rückwirkend gezahlt, sondern erst ab dem Monat der Antragstellung. Wer einen Anspruch haben könnte, sollte den Antrag deshalb nicht aufschieben, bis die Reform beschlossen ist. Ob ein Anspruch besteht, prüft das zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
Wie es weitergeht
Die Ausschüsse beraten den Entwurf weiter. Termine für eine Anhörung sowie für die zweite und dritte Lesung nennt der Bundestag nicht. Danach befasst sich noch der Bundesrat damit.
Der Bundesrat hält die Reform in seiner Stellungnahme für unzureichend. Er kritisiert, dass die Wohnkostenpauschale später steigt, als der Koalitionsvertrag es vorsah, und dass die zweite Anhebung des Grundbedarfs ein Semester später kommt. Auch die Kürzung für Studenten im Elternhaus und die Anpassung der Freibeträge gehen ihm nicht weit genug. Die Bundesregierung lehnte die meisten Forderungen in ihrer Gegenäußerung ab. Änderungen im weiteren Verfahren sind möglich.
Wie die Reform bewertet wird
- Die Bundesregierung sieht in den höheren Pauschalen, Bedarfssätzen und Freibeträgen einen Schritt zu mehr Unabhängigkeit der Ausbildungswahl vom Geld. Mehr Mittel seien wegen der Haushaltslage nicht möglich, sagte Forschungsministerin Dorothee Bär (CSU).
- Die SPD nennt die Anpassungen konkrete Verbesserungen. Die CDU/CSU sieht vor allem ein Informations- und Verfahrensproblem und wünscht sich einen einfacheren, digitalen Antrag.
- Grüne und Linke halten die Reform bei den Wohnkosten für unzureichend. Beide fordern eine Wohnpauschale, die sich nach den örtlichen Mieten richtet.
- Die AfD kritisiert, dass das System Leistung nicht belohne. Mehr Geld allein löse die Probleme auf dem Wohnungsmarkt nicht.
- Der Dachverband der Studentenwerke nennt die Reform ein wichtiges Signal. Dass der Grundbedarf erst bis 2029 angehoben wird, dauert ihm aber zu lange.
Der Beitrag beschreibt den Stand vom 18. Oktober 2026. Der Gesetzentwurf kann sich im weiteren Verfahren ändern. Die Inhalte dienen der Information und ersetzen keine Rechtsberatung.
Quellen
- Deutscher Bundestag: BAföG-Novelle, Debatte am 15.10.2026
- Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf zum BAföG, hib 800/2026 vom 08.10.2026
- Forschung & Lehre: BAföG-Reform im Kabinett beschlossen, 12.08.2026
- Volksstimme (dpa): Was beim BAföG geplant ist, 09.07.2026
- newstime: Mieten für Studenten, München bleibt teuerste Stadt, 30.09.2026
- GEW: BAföG, häufige Fragen (Zahlung ab Antragsmonat)